Konversionsmassnahmen sind Versuche, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität eines Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Sie richten nachweislich Schaden an und können zu Depressionen, Traumafolgen und lang anhaltendem psychischem Leid führen.

Im Kanton Zürich liegt bereits ein fertiger Gesetzesentwurf für ein Verbot vor. Doch statt ihn zu beraten, hat die Geschäftsleitung des Kantonsrats Ende Oktober beschlossen, ihn auf Eis zu legen und eine nationale Regelung abzuwarten. Die tritt voraussichtlich erst in fünf bis zehn Jahren in Kraft.

So lange können queere Menschen nicht warten. Ein Verweis auf eine nationale Lösung darf kein Vorwand sein, den Schutz im Kanton Zürich weiter zu verschieben. Darum unterstützen wir die Petition der HAZ – Queer Zürich an den Kantonsrat. Sie fordert, dass Kantons- und Regierungsrat ohne Sistierung und ohne weiteren Aufschub ein wirksames Verbot von Konversionsmassnahmen schaffen.

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